Scheidungsimmobilie, Scheidung Lützenkirchen Immobilien Köln

Junge Ehepaare erfüllen sich in ihren ersten gemeinsamen Jahren gern den Traum von einem eigenen Haus. Beide planen den Bau oder den Kauf der Immobilie gemeinsam. Daraus folgt, dass im Kaufvertrag in der Regel beide zu gleichen Teilen als Eigentümer aufgeführt sind. Entsprechend erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Auch die Kreditaufnahme übernehmen beide Paare zu gleichen Teilen. Dies ist häufig allein deshalb erforderlich, weil einer allein nicht genug verdient, um den Kredit tilgen zu können. Solange das Paar glücklich zusammenlebt, bringt diese Lösung keine Probleme. Kommt es jedoch zur Trennung und zur Scheidung, kann es für einen der beiden Partner schwierig werden, die Immobilie allein zu halten und weiter zu finanzieren.

Scheidungsimmobilie – häufig gibt es Streit

Im Falle einer Scheidung ist die Rechtslage in Bezug auf die Immobilie eindeutig: Jeder hält die Hälfte in seinem Besitz. Es gibt Paare, die sich darauf einigen, dass ein Partner die Immobilie behält und der andere auf seinen Anspruch verzichtet. Diese Entscheidung wird häufig zugunsten von Kindern getroffen, die mit im Haus leben. Diese Lösung erfordert aber Einigkeit, und das ist nicht die Regel. Alternativ kann der Ex-Partner als Eigentümer im Grundbuch verbleiben, dies ist nur eine Frage der Absprache. In diesem Fall kann er jedoch eine Miete für das halbe Haus und eine Nutzungsentschädigung verlangen. Als Miteigentümer bleibt er für Sanierungen und notwendige Modernisierungen weiter verantwortlich. Somit ist das eine Lösung, die eine gewisse Neutralität unter den Ex-Partnern verlangt. Die Vereinbarungen sollten im Rahmen der Scheidung in einem Vertrag festgehalten werden. Häufig ist die Immobilie in vielen Scheidungsverhandlungen aber ein Streitpunkt, für den es nur schwer eine Einigung gibt.

Ein Partner stimmt dem Verkauf an den anderen Partner zu

In vielen Fällen erheben beide Partner Anspruch auf die Übernahme der Immobilie. Dies ist möglich, wenn ein Partner den anderen auszahlt. Es muss ein neuer Notarvertrag aufgesetzt werden. In diesem verkauft ein Partner seine Haushälfte an den anderen. Dieser wird alleiniger Eigentümer der Scheidungsimmobilie. Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag ist die Zahlung an den Ex-Partner fällig. In der Regel beansprucht dieser wie jeder Verkäufer das Geld sofort. Und darin liegt bei einer Scheidungsimmobilie ein großes Problem.

Umschuldung und Aufnahme eines neuen Kredits

Scheidungen sind in Deutschland häufig, mehr als jede dritte Ehe wird geschieden. Dabei fällt die Entscheidung für die Trennung Statistiken zur Folge in den ersten zehn Ehejahren. Ein gemeinsames Haus ist innerhalb dieser Zeit oft noch mit einer Finanzierung belegt. Diese muss vor dem Verkauf gelöscht oder umgeschuldet werden. Wenn die Partner die Finanzierung gemeinsam aufgenommen haben, ist eine gemeinsame Tilgung oder Umschuldung fällig. Der Partner, der seine Hälfte des Hauses abgibt, tilgt den halben Restkredit tilgen oder stimmt einer Verrechnung mit dem Kaufpreis zu. Ansonsten ist eine Umschreibung auf den Partner als alleinigen Eigentümer nicht möglich.

Hohe Belastung für den finanzierenden Partner

Auf den Partner, der die Immobilie allein übernehmen möchte, kommt eine hohe finanzielle Belastung zu. Er muss für die Haushälfte einen Kredit aufnehmen und zusätzlich den halben Kredit aus der gemeinsamen Finanzierung tilgen. Dieses Vorhaben scheitert oft bereits an einem nicht ausreichenden Einkommen. Bei einem Kreditnehmer, der eine hohe Summe allein finanzieren möchte, zeigen viele Banken Skepsis. Wichtig ist außerdem der Wert des Hauses. In einigen Regionen würde ein Hausverkauf einen geringeren Betrag einbringen als der finanzierte Kaufpreis. Dies ist häufig bei sehr gut ausgestatteten und individuell errichteten Neubauten der Fall. Diese können zunächst an Wert verlieren, weil Käufer die Option haben, zu günstigeren Konditionen neu zu bauen. Für die Bank bedeutet dies, dass der Wert den Kreditwert unterschreitet. In diesem Fall lehnt sie die Finanzierung ebenso ab, wie bei einem nicht ausreichenden Einkommen des alleinigen Verdieners.

Wenn der Hausverkauf die einzige Lösung ist

Wird keine Einigung gefunden oder ist die Finanzierung durch einen der beiden Partner nicht möglich, bleibt für die Immobilie nach einer Scheidung der Verkauf als Option. Ein solcher Hausverkauf ist für den Partner schmerzlich, der die Immobilie behalten wollte. Doch Sie sollten sich vor Augen führen, dass ein Verkauf die Trennung der Finanzen vereinfacht. Von dem Erlös wird der Kredit abgezahlt, der Rest des Geldes wird unter den ehemaligen Eheleuten aufgeteilt. Mit dem Geld kann jeder von Ihnen einen Neuanfang starten.

Immobilienmakler unterstützt beim Verkauf der Scheidungsimmobilie

Haben Sie sich für die Option des Hausverkaufs entschieden, ist es empfehlenswert, einen Immobilienmakler mit dem Verkauf zu beauftragen. Wenn Sie sich darauf einigen, ist dies für Sie beide von Vorteil. Sollte ein Partner sein Einverständnis verweigern, kann es letztlich auf eine Teilversteigerung hinauslaufen. Diese erbringt in vielen Fällen einen geringeren Erlös als der direkte Verkauf. Möchten Sie nach einer Scheidung Ihre Immobilie in Köln und Umgebung verkaufen, ist Lützenkirchen Immobilien für Sie ein kompetenter Partner, der sich in der Region auskennt und Ihrer beider Interessen beim Immobilienverkauf gleichermaßen vertritt. Sie können gern allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner mit uns Kontakt aufnehmen.

0 Kommentare

Hinterlasse ein Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert