Mietvertrag Hausordnung Immobilienmakler Lützenkirchen Immobilien - Kleines Holzhaus daneben wird ein Vertrag abgeschlossen

Als Mieter ist es wichtig, die Hausordnung Ihrer Mietwohnung zu kennen. Jede Immobilie hat andere Vorschriften, daher ist es wichtig, dass Sie mit den Besonderheiten Ihres Gebäudes vertraut sind. Hier sind einige allgemeine Hausregeln für Mietwohnungen: 

  1. Keine Haustiere – In vielen Mietwohnungen sind Haustiere nicht erlaubt. Informieren Sie sich also über die Regeln, bevor Sie mit einem Haustier einziehen wollen, oder bevor Sie sich ein Haustier zu legen wollen.
  2. Rauchen verboten – Genau wie bei Haustieren gilt in vielen Mietobjekten ein Rauchverbot. Wenn Sie rauchen, sollten Sie Ihren Vermieter fragen, ob Sie in Ihrer Wohnung rauchen dürfen – und wenn nicht, suchen Sie sich einen Platz zum Rauchen im Freien.
  3. Keine Partys – In vielen Mietwohnungen sind Partys verboten, um eine friedliche und ruhige Umgebung für alle Bewohner zu gewährleisten. Wenn Sie eine Party planen, sollten Sie sich vorher bei Ihrem Vermieter erkundigen, ob das in Ordnung ist, und wenn es das ist, dann informieren Sie am besten Ihre Nachbarn darüber.
  4. Kein übermäßiger Lärm – In jedem Wohngebäude ist es wichtig, die Nachbarn zu respektieren. Halten Sie Ihren Lärmpegel niedrig, vor allem nach 22 Uhr.
  5. Seien Sie respektvoll gegenüber dem Eigentum – Der Respekt vor dem Grundstück ist genauso wichtig wie der Respekt vor Ihren Nachbarn. Achten Sie darauf, dass Sie das Grundstück nicht beschädigen und räumen Sie immer hinter sich auf.
  6. Achten Sie auf die Regeln für das Parken – Wenn das Parken nicht in Ihrem Mietvertrag enthalten ist, informieren Sie sich über die Regeln für das Parken auf der Straße in der Gegend.

Eines der wichtigsten Dinge, an die man denken sollte, wenn man eine Wohnung mietet, ist, sich mit der Hausordnung vertraut zu machen. Jeder Vermieter hat seine eigenen Regeln, und es ist wichtig, diese zu kennen, bevor Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben.

Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig durch. Darin finden Sie die spezifischen Regeln, die für Ihr Gebäude und Ihren Mietvertrag gelten. Wenn Sie diese einfachen Regeln befolgen, können Sie mögliche Konflikte mit Ihrem Vermieter vermeiden und ein reibungsloses Mietverhältnis gewährleisten.

Hier noch wichtige Informationen, die in einem Mietvertrag nicht fehlen sollten:

Verträge zwischen Vermietern und Mietern sollten schriftlich abgeschlossen werden und die folgenden Informationen enthalten: Die Namen des Vermieters und des Mieters. Die Adresse der Immobilie. Die Dauer des Vertrags, Beginn und Ende der Laufzeit, die Höhe der Miete und wann sie fällig ist. Die Höhe der Kaution und wann sie fällig ist. Die Vertragsbedingungen, einschließlich etwaiger Vorschriften über Haustiere, Rauchen oder Lärm.

Was passiert, wenn entweder der Vermieter oder der Mieter den Vertrag bricht.

Alle anderen wichtigen Informationen, z. B. wer für Reparaturen oder Stromrechnungen verantwortlich ist.

 

Die Hausordnung muss für alle Mietparteien einsehbar sein. In der Regel hängt sie im Hausflur aus oder ist auch Bestandteil des Mietvertrages. Die Hausordnung ist für jeden Mieter verpflichtend, die Regel müssen eingehalten werden. Jeder Mieter kann von dem anderen gegenseitige Rücksichtnahme verlangen. Neben den individuell aufgestellten Regeln umfasst die Hausordnung Vorschriften zu den örtlichen Ruhezeiten, Nutzung, Reinigung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten und vielem mehr.

Ruhezeiten

Im Gegensatz zu anderen Regelungen müssen die Ruhezeiten nicht direkt im Mietvertrag festgehalten werden. Es genügt, wenn die Ruhezeiten in der Hausordnung festgehalten sind. In diesem Fall vertritt der Vermieter das allgemeine deutsche Recht, das die Nachtruhe auf 22 bis 6 Uhr festlegt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter bestimmte Ruhezeiten einhalten, sondern sie müssen sich an das allgemeine deutsche Recht halten, das die Nachtruhe auf 22 bis 6 Uhr festlegt.

Sicherheit des Hauses

Sie sollten zum einen die Schließzeiten der Haustür regeln, aber auch darauf achten, dass sich in der Tiefgarage keine gefährlichen Stoffe befinden und die Fluchtwege nicht versperrt sind. Auf keinem Fall sollten Sie Fluchtwege zu parken.

Nutzung der Gemeinschaftsräume

Viele Wohngebäude verfügen über Gemeinschaftsräume wie Waschküchen, Trockenräume und Abstellräume, die von allen Mietern des Gebäudes genutzt werden können. Um sicherzustellen, dass jeder diese Räume gleichberechtigt nutzen kann, sollte der Vermieter einige Regeln in die Hausordnung aufnehmen. So könnte der Vermieter beispielsweise festlegen, zu welchen Zeiten die Räume genutzt werden können oder wie viel Platz jeder Mieter nutzen darf. Diese Regeln müssen nicht unbedingt im Mietvertrag erwähnt werden, aber es ist eine gute Idee, sie schriftlich festzuhalten, damit jeder weiß, was von ihm erwartet wird. Sollten Sie ein Fahrrad besitzen, dann schließen Sie es auch im Gebäude ab.

Gemeinschaftlicher Garten

Wenn das Wohnhaus über einen Gemeinschaftsgarten verfügt, sollte dessen Nutzung in der Hausordnung geregelt werden. Je nach Regelung sollte dies auch im Mietvertrag erwähnt werden. Wenn der Vermieter möchte, dass der Rasen gepflegt wird, das Laub gerecht wird und andere Arbeiten vom Vermieter erledigt werden, sollte der Vermieter dies in den Vertrag aufnehmen. Wünscht der Vermieter nur, dass keine Möbel auf den Rasen gestellt werden oder dass der Garten zum Gemüseanbau genutzt wird, reicht eine Klausel in der Hausordnung. Achtung beim Grillen: Gerade im Sommer ist das Grillen ein großes Thema und es gibt noch keine konkrete Rechtsprechung zu diesem Thema. Daher sollte der Vermieter im Mietvertrag regeln, ob und in welchem Umfang das Grillen erlaubt ist. Fehlt diese Regelung, ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse und im Garten erlaubt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Mietvertrag und Hausordnung haben, dann melden Sie sich gerne bei mir, Ihr Jörg Lützenkirchen von Lützenkirchen Immobilien in Köln.

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